Impressum

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Ski- und Snowboardservice

Hirsch & Nika Sport

Radmeisterstraße 2

90455 Nürnberg

 

Telefon: 0911 88 40 55

E-Mail: info@ski-service.de

 

Gerichtsstand: Amtsgericht Schwabach

Steuer-Nr.: 247 229 10 555

Umsatz-Str.: DE 258 326 732

Datenschutz

 

Wir bitten Sie um Verständnis, dass – wir keine Garantie für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit, Qualität etc. übernehmen – jederzeit Änderungen vorgenommen werden können – wir für eventuelle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch der auf unseren Websites bereitgestellten Informationen entstanden sein könnten, keine Haftung übernehmen – Haftungsansprüche ausgeschlossen sind, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch Nutzung / Nichtnutzung unserer Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sofern unsererseitens kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt – eine rechtsgeschäftliche oder sonstige Verpflichtung unseres Unternehmens online selbstverständlich ausgeschlossen ist. Das Urheberrecht sämtlicher auf unseren Websites bereitgestellten Informationen, Dokumenten, Fotografien etc. liegt ausschließlich bei Ski- und Snowboardservice Hirsch. Sofern wir mittels elektronischen Verweises (Links) einen Zugang zu fremden Informationen direkt oder indirekt eröffnen, stellen wir hiermit klar, dass wir für den Inhalt dieser Websites keine Verantwortung übernehmen.

 

 

AGB Hirsch Skireisen

 

Wir haben uns bemüht, unsere Reisebedingungen so kurz und übersichtlich wie möglich zu gestalten. Neben den unten aufgeführten Regelungen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB, insbesondere die Regelungen des Reisevertragsrechtes §§ 651a ff.

 

1. Anmeldung:

Wir freuen uns über jeden Kunden, der mit uns einen HIRSCH TRIP machen möchte. Mit der Anmeldung nimmt der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder und auch für alle, in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der Informationen an seine Mitreisenden verantwortlich. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Minderjährige Teilnehmer müssen eine, vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung beim Einstieg in den Bus vorweisen. Kann der minderjährige Teilnehmer keine Einverständniserklärung vorweisen, kann keine Teilnahme an einem HIRSCH TRIP erfolgen. Der minderjährige Teilnehmer muss sich dann beim Reiseleiter unaufgefordert melden bzw. zu erkennen geben. Gibt sich der Minderjährige nicht zu erkennen und kann keine Einverständniserklärung vorweisen, haftet der Erziehungsberechtigte in vollem Umfang.

 

2. Bezahlung:

Der Preis je Tagesfahrt wird sofort nach Zustandekommen des Vertrages fällig.

 

3. Leistungen/Leistungsänderungen:

3.1 Die Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der detaillierten Beschreibung des Flyers, bzw. auf der Homepage www.ski-service.de. Das ausgegebene Service-Paket gilt solange der Vorrat reicht/Änderungen vorbehalten. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, sofern die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tagesfahrt nicht beeinträchtigen.

3.2 Bei den angegebenen Skipasspreisen handelt es sich um Einzelverkaufspreise. Mögliche Rückerstattungen werden auf Basis von Gruppenpreisen abgerechnet. Die Buchung von Skipässen ist bei "Reiseausschreibungen ohne Skipass" obligatorisch, evtl. Gruppen- bzw. Veranstalterrabatte werden zur Finanzierung der Skipässe der Reiseleiter verwendet.

 

4. Rücktritt/ Kündigung:

4.1 Die HIRSCH TRIPS sind sehr kurzfristig buchbar, daher sind Rück- und Umbuchungen, auch bei Krankheit, nicht möglich. Bei Nichtantritt der HIRSCH TRIPS wird der Reisepreis nicht rückerstattet, der Anteil des Skipasses wird ebenso nicht rückerstattet oder in bar abgelöst! Bei Nichterscheinen im Skigebiet zur Abfahrt bzw. bei Nichtantritt der Rückfahrt zur vereinbarten Abfahrtszeit verliert der Reiseteilnehmer den Anspruch auf die Rückfahrt. Der Reiseteilnehmer muss dann auf eigene Kosten die Rückreise antreten. Es entstehen dadurch keine Ansprüche gegen Ski- und Snowboardservice Hirsch. 4.2 Ski- und Snowboardservice Hirsch kann bis 2 Tage vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen nicht erreicht wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 4.3 Wird die Durchführung der Tagesfahrt infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann jede Vertragspartei den Reisevertrag nach Maßgabe von § 651 j BGB kündigen. 4.4 Weiterhin kann Ski- und Snowboardservice Hirsch den Reisevertrag mit einem Reiseteilnehmer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser sich trotz einer entsprechenden Mahnung sich grob ungebührlich verhält und für Ski- und Snowboardservice Hirsch die Fortführung des Vertragsverhältnisses dadurch unzumutbar wird. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Falle nicht. Weitere Ansprüche des Reiseteilnehmers sind ebenfalls ausgeschlossen.

 

 

 

5. Haftung:

5.1 Ski- und Snowboardservice Hirsch haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. 5.2 Ski- und Snowboardservice Hirsch haftet nicht für lediglich vermittelte Fremdleistungen, auch dann nicht, wenn die Reiseleitung an der Veranstaltung teilnimmt. Ski- und Snowboardservice Hirsch haftet auch nicht bei eventuellen Verkehrsbehinderungen, Defekten am Reisefahrzeug, Verspätungen und daraus entstehende Folgekosten, die dem Reiseteilnehmer daraus entstehen. 5.3 Die Teilnahme an einem HIRSCH TRIP bzw. an Sportveranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. 5.4 Alle Gepäckstücke und Wertgegenstände (Handy, Kamera, Geld, etc.) sind vom Reiseteilnehmer beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen und er haftet bei Verlust selbst. Er haftet auch für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. 5.5 Vertragliche Schadenersatzansprüche. Die Haftung von Ski- und Snowboardservice Hirsch – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Ski- und Snowboardservice Hirsch für einen dem Reiseteilnehmer  entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers  verantwortlich ist. 5.6 Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle, gegen Ski- und Snowboardservice Hirsch gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, welche nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet Ski- und Snowboardservice Hirsch bei Sachschäden bis Euro 4.100,–.

 

6. Gewährleistung/Mitwirkungspflicht:

6.1 Der Reiseteilnehmer hat einen auftretenden Mangel der Reise unverzüglich im Geschäft des Ski- und Snowboardservice Hirsch oder dem örtlichen Vertreter von Ski- und Snowboardservice Hirsch anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, scheiden eventuelle Gewährleistungsansprüche hieraus aus. 6.2 Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer außerdem verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell eintretenden Schaden gering zu halten. 6.3 Den Anweisungen der Reiseleitung, die der unbeeinträchtigten Durchführung der Reise dienen, ist unbedingt Folge zu leisten.

 

7. Verjährung:

7.1 Der Reiseteilnehmer muss sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche innerhalb eines Monats nach der Tagesfahrt schriftlich gegenüber Ski- und Snowboardservice Hirsch geltend machen. Ski- und Snowboardservice Hirsch empfiehlt die Schriftform. Reiseleiter und Leistungsträger sind nur bevollmächtigt, Reisemängel zur Kenntnis zu nehmen, nicht Ansprüche anzuerkennen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche vom Reiseteilnehmer nur geltend gemacht werden, wenn der ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Unterlässt der Reisende es, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 7.2 Alle etwaigen Ansprüche aus dem Reisevertrag gemäß §651 c-f BGB verjähren im Übrigen nach 1 Jahr.

 

8. Sonstige Bestimmungen:

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten.

 

9. Versicherungen:

Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Materialbruch und Diebstahl-, Reiserücktritts- und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

 

10. Allgemeines:

10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. 10.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist Schwabach.

 

11. Publikationsrechte:

Wird Ski- und Snowboardservice Hirsch vor Drucklegung des Prospektes nichts Gegenteiliges mitgeteilt, behalten wir uns vor, Film-und Fotomaterial der Reisen zu PR-Zwecken einzusetzen

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